Die Erziehung ist keine einfache Sache. Einerseits ist es Ihre Pflicht, Ihr Kind zu einem selbständigem und verantwortungsbewussten Verhalten und Handeln zu erziehen und ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen, andererseits sind Sie auch dazu verpflichtet das Kind vor Schaden zu bewahren und es entsprechend zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Verhalten und dem Alter des Kindes. So ist die Aufsichtspflicht für Kinder, die noch nicht im Kindergarten sind größer, als bei einem Schulkind.
Informationspflicht als Aufsichtspflicht bei Kindern
Gemäß seinem Alter, sind Sie als Eltern verpflichtet, Ihr Kind über mögliche Gefahren, sei es im Straßenverkehr, bei Ausflügen oder dem Umgang mit scharfen Dingen zu erklären. Manches müssen Sie bestimmt öfter wiederholen, weil Kinder oft nicht einsehen wollen, welche Gefahren zum Beispiel beim Umgang mit der Schere oder mit dem Messer lauern.
Überwachungspflicht als Aufsichtpflicht für Minderjährige und Jugendliche
Nicht immer reicht es aus, Ihr Kind ständig zu ermahnen und zu belehren. Vergewissern Sie sich, ob Ihr Kind Ihre Anweisungen auch befolgt, bzw. ob es diese auch verstanden hat. Ein Kind muss aber nicht ständig beaufsichtigt werden. Der Entwicklungsstand und das Alter spielen hier auch eine entscheidende Rolle. Sobald das Kind über vier Jahre alt ist, muss keine jederzeitige Aufsichtspflicht mehr gewährleistet sein. Bei kleineren Kindern müssen Sie jederzeit in der Lage sein, bei Gefahr einzugreifen.
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige wird auch im Gesetz bzw. im Recht geregelt. Fälle, in dem ein Kind Ihrer Aufsicht unterliegt: Wer ein siebenjähriges Kind beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern nicht ständig im Auge behält, ein sechsjähriges Kind nicht vom Rande eines Bauplatzes zurückholt, Kinder die selbstständige Benutzung ohne Belehrung über die Regeln und Gefahren erlaubt oder den Zugang zu Waffen ermöglicht, verletzt seine Aufsichtspflicht.
Sollten Sie aus diversen Gründen nicht in der Lage sein, selbst auf Ihr Kind aufzupassen, ist es nötig, dass Sie ein Formular zur Übertragung der Aufsichtpflicht ausfüllen.